Eine vom Abbruchunternehmer abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung ist
sehr wichtig bevor das Unternehmen mit dem Abbruch anfängt. Er versichert sich
gegen Personen- und Sachschäden bei Dritten, Tätigkeitsschäden,
Allmählichkeitsschäden, Leitungsschäden, Abwässerschäden.